Dietrich Lenk Medizinischer Fachhandel / Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen / Stand: Oktober 2009
1. Vertragsabschluss, Fristen, Allgemeines
1.1 Diese Allgemeine Lieferungs- u. Zahlungsbedingungen gelten für alle
Leistungen und Lieferungen. Entgegenstehenden Geschäftsbedingungen des
Käufers wird widersprochen.
1.2 Der Käufer ist an seine Bestellung 4 Wochen gebunden. Der
Kaufvertrag gilt als abgeschlossen, wenn ich die Annahme der Bestellung
schriftlich bestätige oder wenn die Lieferung mit Lieferschein erfolgt
ist.
1.3 Meine Angebote sind stets freibleibend. Darstellungen in Katalogen
und Prospekten sind nicht verbindlich. Änderungen in Ausführung und
Materialien bleiben vorbehalten.
1.4 Berichtigung offensichtlicher Irrtümer, Schreib-, Druck- oder
Rechenfehler bleibt mir vorbehalten. Bei grobem Kalkulationsirrtum bin
ich berechtigt, die Preise zu berichtigen. Der Besteller ist in diesem
Fall berechtigt, durch schriftliche Mitteilung an mich innerhalb einer
Woche vom Vertrag zurückzutreten. Andere Ansprüche sind ausgeschlossen.
1.5 Bei Planungs- und Montagekosten gelten immer individuell
vereinbarte Verträge. Montagen werden zu den Montagebedingungen der
Herstellerfirmen durchgeführt. Ansprüche auf Montageleistung durch mein
Unternehmen bestehen nicht.
1.6 Bei Finanzierung durch Dritte bin ich berechtigt, vor Auslieferung einen Nachweis über die Finanzierung zu verlangen.
2. Mengen und Maßangaben
2.1 Sämtliche Mengen und Maße in Aufträgen des Käufers basieren auf
Angaben des Käufers oder seines Architekten bzw. sonstigen
Bevollmächtigten, es sei denn, das Aufmaß habe ich selbst vorgenommen.
2.2 Stellen sich nachträglich Abweichungen heraus, so gehen dadurch
bedingte Mehrkosten zu Lasten des Käufers, es sei denn, die
Abweichungen beruhen auf einem von mir ermittelten Aufmaß. Das Gleiche
gilt, wenn sich bei der technischen Installation / Montage Mehrkosten
ergeben, die auf von mir nicht zu vertretenden Umständen beruhen. Im
Zuge der Endmontage notwendige Zusatzteile, werden gesondert in
Rechnung gestellt.
3. Preise
3.1 An die vereinbarten Preise bin ich drei Monate nach Zustandekommen
des Vertrages gebunden. Danach erfolgt die Berechnung mit einem
Teuerungszuschlag, sofern dieser durch Preiserhöhungen der Hersteller
berechtigt ist. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlich
vorgeschriebenen Umsatzsteuer.
3.2 Wenn nicht schriftlich anders vereinbart, entfallen Porto, Verpackungs- u. Versandkosten.
3.3 Lieferungen zur Ansicht / Auswahl werden nach 14 Tagen berechnet
oder zurückgenommen. Verlust oder Beschädigungen von Lieferungen gehen
zu Lasten des Bestellers.
4. Zahlungen und Verrechnung
4.1 Zahlung ohne anderslautende, schriftliche Vereinbarung 14 Tage nach
Erhalt der Lieferung. Bei Verträgen mit einem Auftragsvolumen von über
10.000,00 € hat der Käufer, soweit nicht anders vereinbart, Zahlung Zug
um Zug gegen Lieferung zu leisten.
4.2 Bei Barzahlung oder Überweisung innerhalb von 8 Tagen ab
Rechnungsdatum werden 2% Skonto gewährt. Maßgeblich hierfür ist der
Eingang auf meinem Konto. Ein Skontoabzug wird nicht gewährt auf
Planungsleistungen, Montagekosten, Reparaturleistungen und
Ersatzteile.
4.3 Bei Überschreiten des Zahlungsziels bin ich berechtigt, Zinsen in
Höhe der jeweiligen Banksätze für Überziehungskredite zu berechnen,
mindestens aber Zinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz
der Deutschen Bundesbank. Die Geltendmachung eines weitergehenden
Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
4.4 Mahnungen werden mit einer Gebühr von 5,00 € belegt.
4.5 Eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des
Käufers ohne angemessene Sicherheitsleistung berechtigt mich, bei
Nichtgewährleistung der Zahlung Zug um Zug, vom Vertrag zurückzutreten.
Bei Zahlungsverzug kann ich die Rückgabe der unter Eigentumsvorbehalt
gelieferten Ware oder die Übertragung des mittelbaren Besitzes an der
gelieferten Ware auf Kosten des Käufers verlangen. Diese Maßnahmen
stellen noch keinen Rücktritt vom Vertag dar. Bei zurückgegebener Ware
kann diese durch Verkauf zur Anrechnung auf die offene
Kaufpreisforderung verwendet werden.
4.6 Die Aufrechnung mit Gegenforderungen des Käufers ist nur insoweit
zulässig, als diese von mir als bestehend und fällig anerkannt oder
rechtskräftig festgestellt sind.
4.7 Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Käufer nur insoweit zu, als es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
5. Lieferfristen und Termin
5.1 Lieferfristen und Termine gelten nur annähernd, es sei denn, dass
ich sie schriftlich als verbindlich gesetzt habe. Die Lieferfrist
beginnt mit dem Tag meiner Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor
Klärung aller technischen und kaufmännischen Einzelheiten sowie Vorlage
der eventuell erforderlichen Genehmigungen. Etwaige vom Käufer
innerhalb der Lieferfrist verlangte Änderungen in der Ausführung des
Liefergegenstandes unterbrechen und verlängern die Lieferfrist
entsprechend.
5.2 Der Eintritt unvorhersehbarer Ereignisse, höhere Gewalt und
unverschuldete Nichtbelieferung seitens des Vorlieferanten berechtigen
mich, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen
Anlaufzeit hinauszuschieben.
5.3 Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig und können vom Käufer nicht zurückgewiesen werden.
5.4 Falls ich in Verzug gerate, so muss der Käufer schriftlich eine
angemessene Nachfrist setzen. Wird auch innerhalb dieser Nachfrist der
Liefergegenstand durch mich nicht zum Versand gebracht, so ist der
Käufer berechtigt, nach Fristablauf für diejenigen Teile
zurückzutreten, die bis zum Ablauf der Nachfrist nicht abgesandt waren.
Nur wenn die bereits erbrachten Teilleistungen für den Käufer ohne
Interesse sind, ist er zum Rücktritt vom gesamten Vertrag berechtigt.
Entsteht dem Käufer wegen einer auf meinem Verschulden beruhenden
Verzögerung ein Schaden, so ersetze ich den nachweislich entstandenen
Schaden, höchstens jedoch 10% des Warenwertes der verspäteten oder
unterbliebenen Lieferung oder Leistung. Diese Einschränkung gilt jedoch
nicht, soweit ich im Falle vorsätzlicher oder grob fahrlässiger
Nichtbelieferung hafte. Das Recht des Käufers zum Rücktritt nach
fruchtlosem Ablauf einer mir gesetzten Nachfrist bleibt unberührt.
6. Abnahme des Liefergegenstandes
6.1 Erfolgt die Abnahme nicht, nicht rechtzeitig oder verzichtet der
Käufer auf sie, bin ich berechtigt, ihm die Ware ohne Abnahme
zuzusenden oder auf Kosten und Gefahr des Käufers zu lagern. Die Ware
gilt in diesen Fällen als geliefert.
6.2 Gerät der Käufer mit der Abnahme des Kaufgegenstandes in Verzug
(Verzug tritt ein durch Verstreichen des festgelegten Abnahmedatums),
so ist der Verkäufer nach Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen
berechtigt, vom Vertag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen
Nichterfüllung zu verlangen. Der Setzung einer Nachfrist bedarf es
nicht, wenn der Käufer die Abnahme ernsthaft und endgültig verweigert
oder offenkundig auch innerhalb dieser Zeit zur Zahlung des Kaufpreises
nicht imstande ist. Verlangt der Verkäufer Schadensersatz, so beträgt
dieser 15% des Nettokaufpreises. Der Schadensbetrag ist höher oder
niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren oder der Käufer
einen geringeren Schaden nachweist. Macht der Verkäufer von seinem
Rücktrittsrecht oder seinem Anspruch auf Schadensersatz keinen
Gebrauch, kann er über den Kaufgegenstand frei verfügen und an dessen
Stelle binnen einer angemessenen Frist einen gleichartigen
Kaufgegenstand zu den Vertragsbedingungen liefern.
7. Versand und Gefahrübergang
7.1 Der Versand des Liefergegenstandes erfolgt auf Gefahr des Käufers.
Verzögert sich die Absendung durch ein Verhalten des Käufers, so geht
die Gefahr bereits mit der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den
Käufer über.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1 Der Liefergegenstand bleibt mein Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur
Erfüllung sämtlicher Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, auch
wenn Zahlungen für besonders bezeichnete Forderungen geleistet worden
sind. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum zur
Sicherung meiner Saldoforderung. Zur Verpfändung,
Sicherheitsübereignung und Weiterveräußerung oder zu sonstigen
Verfügungen ist der Käufer nicht berechtigt.
8.2 Der Käufer darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen
Geschäftsverkehr zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und solange er
nicht in Verzug ist, veräußern, vorausgesetzt, dass die Forderungen aus
der Weiterveräußerung gem. Ziff. 8.3 auf mich übergehen. Zu anderen
Verfügungen ist der Käufer nicht berechtigt. Der Weiterveräußerung
steht die Verwendung der Vorbehaltsware zur Erfüllung sonstiger
Verträge dem Käufer zu.
8.3 Die Forderungen des Käufers aus der
Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt nebst aller
Nebenrechte an mich abgetreten. Sie dienen in demselben Umfang zur
Sicherung meiner Ansprüche wie die Vorbehaltsware. Wird die
Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen, mir nicht gehörenden
Waren veräußert, so wird die Forderung nur in Höhe meines
Rechnungsbetrages an mich abgetreten.
8.4 Der Käufer ist berechtigt, die Forderungen aus der
Weiterveräußerung bis zu meinem jederzeit zulässigen Widerruf
einzuziehen, solange er mir gegenüber nicht in Verzug ist. Auf mein
jederzeit zulässiges Verlangen hin ist er verpflichtet, seine Abnehmer
unverzüglich von der Abtretung an mich zu unterrichten und mir die zur
Einziehung erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
8.5 Wenn ich den Eigentumsvorbehalt geltend mache (vgl. Ziff. 4.5), so
gilt dies nur dann als Rücktritt vom Vertag, wenn ich dies schriftlich
erkläre. Das Recht des Käufers, die Vorbehaltsware zu besitzen,
erlischt, wenn er seine Verpflichtungen aus diesem oder einem anderen
Vertag mit mir nicht erfüllt.
8.6 Von einer Pfändung oder anderer Beeinträchtigung der Vorbehaltsware
durch Dritte hat mich der Käufer unverzüglich zu benachrichtigen.
8.7 Übersteigt der Wert der mir gewährten Sicherheiten meine
Forderungen nicht nur vorübergehend um insgesamt mehr als 20%, so gebe
ich auf Verlangen des Käufers Sicherheiten in entsprechender Höhe nach
meiner Wahl frei.
9. Mängelrüge und Gewährleistung
9.1 Der Käufer hat den Liefergegenstand nach Eingang unverzüglich, mit
der ihm unter den gebotenen Umständen zumutbaren Sorgfalt, zu
untersuchen und hierbei feststellbare Mängel unverzüglich schriftlich
zu rügen. Unterlässt der Käufer die Rüge, so gilt die Lieferung als
genehmigt.
9.2 Bei berechtigter unverzüglicher Mängelrüge bessere ich mangelhafte
Teile nach oder lasse diese in meinem Auftrag nachbessern. Ich bin auch
berechtigt eine Ersatzlieferung vorzunehmen.
9.3 Gebrauchte Gegenstände sind von der Gewährleistung im Rahmen der
gesetzlichen Regelung ausgeschlossen. Schäden durch unsachgemäße
Behandlung sind generell von der Gewährleistung ausgeschlossen.
9.4 Sofern von Seiten des Käufers oder von Seiten Dritter, ohne meine
Zustimmung Eingriffe in die von mir gelieferten Waren vorgenommen,
insbesondere Instandsetzungen durchgeführt oder Erzeugnisse Dritter
eingesetzt, angebaut oder mit meinen Produkten betrieben werden, leiste
ich nur dann Gewähr, wenn der Käufer nachweist, dass der Eingriff den
aufgetretenen Fehler nicht verursacht hat.
9.5 Komme ich meine Nachbesserungs- bzw. Ersatzlieferungspflicht nicht
fristgemäß oder nicht vertragsgemäß nach, so steht dem Käufer das Recht
zur Herabsetzung der Vergütung oder nach seiner Wahl auf
Rückgängigmachung des Kaufvertrages zu.
9.6 Andere oder weitergehende Gewährleistungsansprüche sind
ausgeschlossen. Dies gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Schäden,
die nicht an der Ware selbst entstanden sind (Mängelfolgeschäden).
9.7 Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Lieferung oder nach
den Garantiebedingungen des Herstellers entsprechend länger.
Garantieansprüche können nach den Bedingungen der Hersteller verlängert
werden, wenn diese schriftlich vorliegen.
10. Allgemeine Haftungsbegrenzung und Verjährung
10.1 Soweit in diesen Bedingungen nichts Anderes geregelt ist, hafte ich
auf Schadensersatz wegen Verletzung vertraglicher oder
außervertraglicher Pflichten nur bei Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit.
10.2 Sämtliche Ansprüche gegen mich, gleich aus welchem Rechtsgrund,
verjähren spätestens nach einem Jahr, soweit nicht gesetzlich kürzere
Verjährungsfristen vorgesehen oder durch diese Lieferungs- u.
Zahlungsbedingungen vereinbart sind.
10.3 Von den vorstehenden Regelungen bleiben Ansprüche wegen
Personenschäden oder Schäden an privat genutzten Sachen nach dem
Produkthaftungsgesetz unberührt.
11. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
11.1 Erfüllungsort für meine Lieferungen ist bei Lieferung ab Werk das Lieferwerk, bei den übrigen Lieferungen mein Lager.
11.2 Gerichtsstand, auch bei Wechsel- u. Schecksachen, ist der Sitz des
vertragsschließenden Unternehmens. Ich kann den Käufer auch an seinem
Sitz verklagen. Ist der Käufer Vollkaufmann, gilt die gesetzliche
Regelung.
11.3 Für alle Rechtsbeziehungen zwischen mir und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
12. Personenbezogene Daten des Käufers speichere und verarbeite ich mit elektronischer Datenverarbeitung. Der Käufer erklärt sich mit der Nutzung seiner Daten einverstanden, wenn diese ausschließlich zur Vertragserfüllung dienen.



