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Dietrich Lenk Medizinischer Fachhandel / Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen / Stand: Oktober 2009

1. Vertragsabschluss, Fristen, Allgemeines

1.1 Diese Allgemeine Lieferungs- u. Zahlungsbedingungen gelten für alle Leistungen und Lieferungen. Entgegenstehenden Geschäftsbedingungen des Käufers wird widersprochen.

1.2 Der Käufer ist an seine Bestellung 4 Wochen gebunden. Der Kaufvertrag gilt als abgeschlossen, wenn ich die Annahme der Bestellung schriftlich bestätige oder wenn die Lieferung mit Lieferschein erfolgt ist.

1.3 Meine Angebote sind stets freibleibend. Darstellungen in Katalogen und Prospekten sind nicht verbindlich. Änderungen in Ausführung und Materialien bleiben vorbehalten.

1.4 Berichtigung offensichtlicher Irrtümer, Schreib-, Druck- oder Rechenfehler bleibt mir vorbehalten. Bei grobem Kalkulationsirrtum bin ich berechtigt, die Preise zu berichtigen. Der Besteller ist in diesem Fall berechtigt, durch schriftliche Mitteilung an mich innerhalb einer Woche vom Vertrag zurückzutreten. Andere Ansprüche sind ausgeschlossen.

1.5 Bei Planungs- und Montagekosten gelten immer individuell vereinbarte Verträge. Montagen werden zu den Montagebedingungen der Herstellerfirmen durchgeführt. Ansprüche auf Montageleistung durch mein Unternehmen bestehen nicht.

1.6 Bei Finanzierung durch Dritte bin ich berechtigt, vor Auslieferung einen Nachweis über die Finanzierung zu verlangen.

2. Mengen und Maßangaben

2.1 Sämtliche Mengen und Maße in Aufträgen des Käufers basieren auf Angaben des Käufers oder seines Architekten bzw. sonstigen Bevollmächtigten, es sei denn, das Aufmaß habe ich selbst vorgenommen.

2.2 Stellen sich nachträglich Abweichungen heraus, so gehen dadurch bedingte Mehrkosten zu Lasten des Käufers, es sei denn, die Abweichungen beruhen auf einem von mir ermittelten Aufmaß. Das Gleiche gilt, wenn sich bei der technischen Installation / Montage Mehrkosten ergeben, die auf von mir nicht zu vertretenden Umständen beruhen. Im Zuge der Endmontage notwendige Zusatzteile, werden gesondert in Rechnung gestellt.

3. Preise

3.1 An die vereinbarten Preise bin ich drei Monate nach Zustandekommen des Vertrages gebunden. Danach erfolgt die Berechnung mit einem Teuerungszuschlag, sofern dieser durch Preiserhöhungen der Hersteller berechtigt ist. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzsteuer.

3.2 Wenn nicht schriftlich anders vereinbart, entfallen Porto, Verpackungs- u. Versandkosten.

3.3 Lieferungen zur Ansicht / Auswahl werden nach 14 Tagen berechnet oder zurückgenommen. Verlust oder Beschädigungen von Lieferungen gehen zu Lasten des Bestellers.

4. Zahlungen und Verrechnung

4.1 Zahlung ohne anderslautende, schriftliche Vereinbarung 14 Tage nach Erhalt der Lieferung. Bei Verträgen mit einem Auftragsvolumen von über 10.000,00 € hat der Käufer, soweit nicht anders vereinbart, Zahlung Zug um Zug gegen Lieferung zu leisten.

4.2 Bei Barzahlung oder Überweisung innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum werden 2% Skonto gewährt. Maßgeblich hierfür ist der Eingang auf meinem Konto. Ein Skontoabzug wird nicht gewährt auf Planungsleistungen, Montagekosten, Reparaturleistungen und Ersatzteile.

4.3 Bei Überschreiten des Zahlungsziels bin ich berechtigt, Zinsen in Höhe der jeweiligen Banksätze für Überziehungskredite zu berechnen, mindestens aber Zinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

4.4 Mahnungen werden mit einer Gebühr von 5,00 € belegt.

4.5 Eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers ohne angemessene Sicherheitsleistung berechtigt mich, bei Nichtgewährleistung der Zahlung Zug um Zug, vom Vertrag zurückzutreten. Bei Zahlungsverzug kann ich die Rückgabe der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware oder die Übertragung des mittelbaren Besitzes an der gelieferten Ware auf Kosten des Käufers verlangen. Diese Maßnahmen stellen noch keinen Rücktritt vom Vertag dar. Bei zurückgegebener Ware kann diese durch Verkauf zur Anrechnung auf die offene Kaufpreisforderung verwendet werden.

4.6 Die Aufrechnung mit Gegenforderungen des Käufers ist nur insoweit zulässig, als diese von mir als bestehend und fällig anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.

4.7 Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Käufer nur insoweit zu, als es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

5. Lieferfristen und Termin

5.1 Lieferfristen und Termine gelten nur annähernd, es sei denn, dass ich sie schriftlich als verbindlich gesetzt habe. Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag meiner Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klärung aller technischen und kaufmännischen Einzelheiten sowie Vorlage der eventuell erforderlichen Genehmigungen. Etwaige vom Käufer innerhalb der Lieferfrist verlangte Änderungen in der Ausführung des Liefergegenstandes unterbrechen und verlängern die Lieferfrist entsprechend.

5.2 Der Eintritt unvorhersehbarer Ereignisse, höhere Gewalt und unverschuldete Nichtbelieferung seitens des Vorlieferanten berechtigen mich, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.

5.3 Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig und können vom Käufer nicht zurückgewiesen werden.

5.4 Falls ich in Verzug gerate, so muss der Käufer schriftlich eine angemessene Nachfrist setzen. Wird auch innerhalb dieser Nachfrist der Liefergegenstand durch mich nicht zum Versand gebracht, so ist der Käufer berechtigt, nach Fristablauf für diejenigen Teile zurückzutreten, die bis zum Ablauf der Nachfrist nicht abgesandt waren. Nur wenn die bereits erbrachten Teilleistungen für den Käufer ohne Interesse sind, ist er zum Rücktritt vom gesamten Vertrag berechtigt. Entsteht dem Käufer wegen einer auf meinem Verschulden beruhenden Verzögerung ein Schaden, so ersetze ich den nachweislich entstandenen Schaden, höchstens jedoch 10% des Warenwertes der verspäteten oder unterbliebenen Lieferung oder Leistung. Diese Einschränkung gilt jedoch nicht, soweit ich im Falle vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Nichtbelieferung hafte. Das Recht des Käufers zum Rücktritt nach fruchtlosem Ablauf einer mir gesetzten Nachfrist bleibt unberührt.

6. Abnahme des Liefergegenstandes

6.1 Erfolgt die Abnahme nicht, nicht rechtzeitig oder verzichtet der Käufer auf sie, bin ich berechtigt, ihm die Ware ohne Abnahme zuzusenden oder auf Kosten und Gefahr des Käufers zu lagern. Die Ware gilt in diesen Fällen als geliefert.

6.2 Gerät der Käufer mit der Abnahme des Kaufgegenstandes in Verzug (Verzug tritt ein durch Verstreichen des festgelegten Abnahmedatums), so ist der Verkäufer nach Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen berechtigt, vom Vertag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Käufer die Abnahme ernsthaft und endgültig verweigert oder offenkundig auch innerhalb dieser Zeit zur Zahlung des Kaufpreises nicht imstande ist. Verlangt der Verkäufer Schadensersatz, so beträgt dieser 15% des Nettokaufpreises. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist. Macht der Verkäufer von seinem Rücktrittsrecht oder seinem Anspruch auf Schadensersatz keinen Gebrauch, kann er über den Kaufgegenstand frei verfügen und an dessen Stelle binnen einer angemessenen Frist einen gleichartigen Kaufgegenstand zu den Vertragsbedingungen liefern.

7. Versand und Gefahrübergang

7.1 Der Versand des Liefergegenstandes erfolgt auf Gefahr des Käufers. Verzögert sich die Absendung durch ein Verhalten des Käufers, so geht die Gefahr bereits mit der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.

 

8. Eigentumsvorbehalt

8.1 Der Liefergegenstand bleibt mein Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, auch wenn Zahlungen für besonders bezeichnete Forderungen geleistet worden sind. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum zur Sicherung meiner Saldoforderung. Zur Verpfändung, Sicherheitsübereignung und Weiterveräußerung oder zu sonstigen Verfügungen ist der Käufer nicht berechtigt.

8.2 Der Käufer darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und solange er nicht in Verzug ist, veräußern, vorausgesetzt, dass die Forderungen aus der Weiterveräußerung gem. Ziff. 8.3 auf mich übergehen. Zu anderen Verfügungen ist der Käufer nicht berechtigt. Der Weiterveräußerung steht die Verwendung der Vorbehaltsware zur Erfüllung sonstiger Verträge dem Käufer zu.

8.3 Die Forderungen des Käufers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt nebst aller Nebenrechte an mich abgetreten. Sie dienen in demselben Umfang zur Sicherung meiner Ansprüche wie die Vorbehaltsware. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen, mir nicht gehörenden Waren veräußert, so wird die Forderung nur in Höhe meines Rechnungsbetrages an mich abgetreten.

8.4 Der Käufer ist berechtigt, die Forderungen aus der Weiterveräußerung bis zu meinem jederzeit zulässigen Widerruf einzuziehen, solange er mir gegenüber nicht in Verzug ist. Auf mein jederzeit zulässiges Verlangen hin ist er verpflichtet, seine Abnehmer unverzüglich von der Abtretung an mich zu unterrichten und mir die zur Einziehung erforderlichen Auskünfte zu erteilen.

8.5 Wenn ich den Eigentumsvorbehalt geltend mache (vgl. Ziff. 4.5), so gilt dies nur dann als Rücktritt vom Vertag, wenn ich dies schriftlich erkläre. Das Recht des Käufers, die Vorbehaltsware zu besitzen, erlischt, wenn er seine Verpflichtungen aus diesem oder einem anderen Vertag mit mir nicht erfüllt.

8.6 Von einer Pfändung oder anderer Beeinträchtigung der Vorbehaltsware durch Dritte hat mich der Käufer unverzüglich zu benachrichtigen.

8.7 Übersteigt der Wert der mir gewährten Sicherheiten meine Forderungen nicht nur vorübergehend um insgesamt mehr als 20%, so gebe ich auf Verlangen des Käufers Sicherheiten in entsprechender Höhe nach meiner Wahl frei.

9. Mängelrüge und Gewährleistung

9.1 Der Käufer hat den Liefergegenstand nach Eingang unverzüglich, mit der ihm unter den gebotenen Umständen zumutbaren Sorgfalt, zu untersuchen und hierbei feststellbare Mängel unverzüglich schriftlich zu rügen. Unterlässt der Käufer die Rüge, so gilt die Lieferung als genehmigt.

9.2 Bei berechtigter unverzüglicher Mängelrüge bessere ich mangelhafte Teile nach oder lasse diese in meinem Auftrag nachbessern. Ich bin auch berechtigt eine Ersatzlieferung vorzunehmen.

9.3 Gebrauchte Gegenstände sind von der Gewährleistung im Rahmen der gesetzlichen Regelung ausgeschlossen. Schäden durch unsachgemäße Behandlung sind generell von der Gewährleistung ausgeschlossen.

9.4 Sofern von Seiten des Käufers oder von Seiten Dritter, ohne meine Zustimmung Eingriffe in die von mir gelieferten Waren vorgenommen, insbesondere Instandsetzungen durchgeführt oder Erzeugnisse Dritter eingesetzt, angebaut oder mit meinen Produkten betrieben werden, leiste ich nur dann Gewähr, wenn der Käufer nachweist, dass der Eingriff den aufgetretenen Fehler nicht verursacht hat.

9.5 Komme ich meine Nachbesserungs- bzw. Ersatzlieferungspflicht nicht fristgemäß oder nicht vertragsgemäß nach, so steht dem Käufer das Recht zur Herabsetzung der Vergütung oder nach seiner Wahl auf Rückgängigmachung des Kaufvertrages zu.

9.6 Andere oder weitergehende Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind (Mängelfolgeschäden).

9.7 Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Lieferung oder nach den Garantiebedingungen des Herstellers entsprechend länger. Garantieansprüche können nach den Bedingungen der Hersteller verlängert werden, wenn diese schriftlich vorliegen.

10. Allgemeine Haftungsbegrenzung und Verjährung

10.1 Soweit in diesen Bedingungen nichts Anderes geregelt ist, hafte ich auf Schadensersatz wegen Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

10.2 Sämtliche Ansprüche gegen mich, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren spätestens nach einem Jahr, soweit nicht gesetzlich kürzere Verjährungsfristen vorgesehen oder durch diese Lieferungs- u. Zahlungsbedingungen vereinbart sind.

10.3 Von den vorstehenden Regelungen bleiben Ansprüche wegen Personenschäden oder Schäden an privat genutzten Sachen nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.

11. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

11.1 Erfüllungsort für meine Lieferungen ist bei Lieferung ab Werk das Lieferwerk, bei den übrigen Lieferungen mein Lager.

11.2 Gerichtsstand, auch bei Wechsel- u. Schecksachen, ist der Sitz des vertragsschließenden Unternehmens. Ich kann den Käufer auch an seinem Sitz verklagen. Ist der Käufer Vollkaufmann, gilt die gesetzliche Regelung.

11.3 Für alle Rechtsbeziehungen zwischen mir und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

12. Personenbezogene Daten des Käufers speichere und verarbeite ich mit elektronischer Datenverarbeitung. Der Käufer erklärt sich mit der Nutzung seiner Daten einverstanden, wenn diese ausschließlich zur Vertragserfüllung dienen.